Sollten Sie anwaltlichen Beistand benötigen, scheuen Sie sich nicht, telefonisch Kontakt mit mir aufzunehmen. Sollte ich nicht in der Lage sein, Ihr Anliegen zu bearbeiten, so werde ich mich dennoch bemühen, einen kompetenten Ansprechpartner für Sie zu finden.
Fazit
Der Versuch, eine außergerichtliche Einigung zu erzielen, bevor gerichtliche Schritte eingeleitet werden, sollte in vielen Fällen oberste Priorität besitzen. Eine außergerichtliche Einigung stellt oftmals eine schnellere und unter Berücksichtigung der anfallenden Kosten wirtschaftlich vernünftigere Lösung für den Mandanten dar. Dabei kann ich in vielen Fällen die Rolle eines Vermittlers zwischen den häufig nicht mehr zu Gesprächen bereiten Parteien übernehmen.
Hier ist es unsere Aufgabe, den Mandanten bestmöglich zu informieren und ihm zur Seite zu stehen.
Als Rechtsanwältin nutze ich den Vorteil, ein persönliches Vertrauensverhältnis mit/zu meinen Mandanten aufbauen zu können. Dies ist auf allen Rechtsgebieten wichtig, da die Tätigkeit eines Rechtsanwaltes oftmals existentielle Bedeutung hat. In Großkanzleien mögen zwar für jedes Rechtsgebiet entsprechend geschulte Rechtsanwälte zuständig sein, dies bedeutet jedoch für Mandanten, bei jedem juristischen Problem einen anderen Ansprechpartner vorzufinden. Ein einmal aufgebautes Vertrauensverhältnis zwischen mir und meinen Mandanten kann somit auch in anderen Rechtsgebieten hilfreich sein und weiter vertieft werden. Kenntnisse über persönliche Hintergründe eines Mandanten können auf verschiedenen Rechtsgebieten hilfreich zur Durchsetzung der Ansprüche verwendet werden. Meine Arbeit besteht dabei nicht nur in der Führung von Prozessen, sondern ebenso in deren Vermeidung. Einen Prozess zu führen ist gewöhnlich für Mandanten eine schwerwiegende Entscheidung, welche oftmals erhebliches Kopfzerbrechen verursacht. Der juristische Laie kennt den Verfahrensablauf nicht und schreckt vor dem „Drum und Dran” eines Prozesses zurück.
Andere Rechtsgebiete
Als Fachanwältin für Sozialrecht betreue ich verschiedene Gebiete des Sozialrechts. Hierbei helfe ich bei der Einlegung von Widersprüchen, der Vorbereitung und Durchführung von Klageverfahren und nehme - soweit notwendig - die Gerichtstermine vor dem Sozialgericht/Landessozialgericht oder sogar BSG wahr. Inwieweit Sie selbst als Kläger an derartigen Verhandlungen (mit) teilnehmen müssen, hängt davon ab, ob das Gericht Ihr persönliches Erscheinen angeordnet hat. In den Widerspruchsverfahren fertige ich die Widerspruchsbegründungen und reiche, sofern notwendig, Unterlagen an die Behörde weiter. Sollten Sie die Fristen zur Einlegung eines Widerspruchs versäumt haben, so fragen Sie gern nach, ob und welche Möglichkeiten dennoch bestehen, Ihre Rechte durchzusetzen. Ich vertrete Sie in Verfahren auf Gewährung von Erwerbsminderungsrenten, setze Krankengeldansprüche durch oder helfe in Verfahren nach dem Schwerbehindertenrecht. Sollten Sie also Probleme in weiteren Bereichen des Sozialrechts haben, vereinbaren Sie gern telefonisch einen Termin!

Wie kann ich Ihnen helfen?

(§3 Abs. 1 Bundesrechtsanwaltsordnung)
“Der Rechtsanwalt ist der berufene unabhängige Berater und Vertreter in allen Rechtsangelegenheiten”
© JU 2023
Rechtsanwaltskanzlei Corinna Unger | Talstraße 11 | 07545 Gera
KanzleiCorinna Unger
Sollten Sie anwaltlichen Beistand benötigen, scheuen Sie sich nicht, telefonisch Kontakt mit mir aufzunehmen. Sollte ich nicht in der Lage sein, Ihr Anliegen zu bearbeiten, so werde ich mich dennoch bemühen, einen kompetenten Ansprechpartner für Sie zu finden.
Fazit
Der Versuch, eine außergerichtliche Einigung zu erzielen, bevor gerichtliche Schritte eingeleitet werden, sollte in vielen Fällen oberste Priorität besitzen. Eine außergerichtliche Einigung stellt oftmals eine schnellere und unter Berücksichtigung der anfallenden Kosten wirtschaftlich vernünftigere Lösung für den Mandanten dar. Dabei kann ich in vielen Fällen die Rolle eines Vermittlers zwischen den häufig nicht mehr zu Gesprächen bereiten Parteien übernehmen.
Hier ist es unsere Aufgabe, den Mandanten bestmöglich zu informieren und ihm zur Seite zu stehen.
Als Rechtsanwältin nutze ich den Vorteil, ein persönliches Vertrauensverhältnis mit/zu meinen Mandanten aufbauen zu können. Dies ist auf allen Rechtsgebieten wichtig, da die Tätigkeit eines Rechtsanwaltes oftmals existentielle Bedeutung hat. In Großkanzleien mögen zwar für jedes Rechtsgebiet entsprechend geschulte Rechtsanwälte zuständig sein, dies bedeutet jedoch für Mandanten, bei jedem juristischen Problem einen anderen Ansprechpartner vorzufinden. Ein einmal aufgebautes Vertrauensverhältnis zwischen mir und meinen Mandanten kann somit auch in anderen Rechtsgebieten hilfreich sein und weiter vertieft werden. Kenntnisse über persönliche Hintergründe eines Mandanten können auf verschiedenen Rechtsgebieten hilfreich zur Durchsetzung der Ansprüche verwendet werden. Meine Arbeit besteht dabei nicht nur in der Führung von Prozessen, sondern ebenso in deren Vermeidung. Einen Prozess zu führen ist gewöhnlich für Mandanten eine schwerwiegende Entscheidung, welche oftmals erhebliches Kopfzerbrechen verursacht. Der juristische Laie kennt den Verfahrensablauf nicht und schreckt vor dem „Drum und Dran” eines Prozesses zurück.
Andere Rechtsgebiete
Als Fachanwältin für Sozialrecht betreue ich verschiedene Gebiete des Sozialrechts. Hierbei helfe ich bei der Einlegung von Widersprüchen, der Vorbereitung und Durchführung von Klageverfahren und nehme - soweit notwendig - die Gerichtstermine vor dem Sozialgericht/Landessozialgericht oder sogar BSG wahr. Inwieweit Sie selbst als Kläger an derartigen Verhandlungen (mit) teilnehmen müssen, hängt davon ab, ob das Gericht Ihr persönliches Erscheinen angeordnet hat. In den Widerspruchsverfahren fertige ich die Widerspruchsbegründungen und reiche, sofern notwendig, Unterlagen an die Behörde weiter. Sollten Sie die Fristen zur Einlegung eines Widerspruchs versäumt haben, so fragen Sie gern nach, ob und welche Möglichkeiten dennoch bestehen, Ihre Rechte durchzusetzen. Ich vertrete Sie in Verfahren auf Gewährung von Erwerbsminderungsrenten, setze Krankengeldansprüche durch oder helfe in Verfahren nach dem Schwerbehindertenrecht. Sollten Sie also Probleme in weiteren Bereichen des Sozialrechts haben, vereinbaren Sie gern telefonisch einen Termin!

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(§3 Abs. 1 Bundesrechtsanwaltsordnung) “Der Rechtsanwalt ist der berufene unabhängige Berater und Vertreter in allen Rechtsangelegenheiten”
© JU 2023
Rechtsanwältin Corinna Unger 07545 Gera | Talstrasse 11
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Sollten Sie anwaltlichen Beistand benötigen, scheuen Sie sich nicht, telefonisch Kontakt mit mir aufzunehmen. Sollte ich nicht in der Lage sein, Ihr Anliegen zu bearbeiten, so werde ich mich dennoch bemühen, einen kompetenten Ansprechpartner für Sie zu finden.
Fazit
Der Versuch, eine außergerichtliche Einigung zu erzielen, bevor gerichtliche Schritte eingeleitet werden, sollte in vielen Fällen oberste Priorität besitzen. Eine außergerichtliche Einigung stellt oftmals eine schnellere und unter Berücksichtigung der anfallenden Kosten wirtschaftlich vernünftigere Lösung für den Mandanten dar. Dabei kann ich in vielen Fällen die Rolle eines Vermittlers zwischen den häufig nicht mehr zu Gesprächen bereiten Parteien übernehmen.
Hier ist es unsere Aufgabe, den Mandanten bestmöglich zu informieren und ihm zur Seite zu stehen.
Als Rechtsanwältin nutze ich den Vorteil, ein persönliches Vertrauensverhältnis mit/zu meinen Mandanten aufbauen zu können. Dies ist auf allen Rechtsgebieten wichtig, da die Tätigkeit eines Rechtsanwaltes oftmals existentielle Bedeutung hat. In Großkanzleien mögen zwar für jedes Rechtsgebiet entsprechend geschulte Rechtsanwälte zuständig sein, dies bedeutet jedoch für Mandanten, bei jedem juristischen Problem einen anderen Ansprechpartner vorzufinden. Ein einmal aufgebautes Vertrauensverhältnis zwischen mir und meinen Mandanten kann somit auch in anderen Rechtsgebieten hilfreich sein und weiter vertieft werden. Kenntnisse über persönliche Hintergründe eines Mandanten können auf verschiedenen Rechtsgebieten hilfreich zur Durchsetzung der Ansprüche verwendet werden. Meine Arbeit besteht dabei nicht nur in der Führung von Prozessen, sondern ebenso in deren Vermeidung. Einen Prozess zu führen ist gewöhnlich für Mandanten eine schwerwiegende Entscheidung, welche oftmals erhebliches Kopfzerbrechen verursacht. Der juristische Laie kennt den Verfahrensablauf nicht und schreckt vor dem „Drum und Dran” eines Prozesses zurück.
Andere Rechtsgebiete
Als Fachanwältin für Sozialrecht betreue ich verschiedene Gebiete des Sozialrechts. Hierbei helfe ich bei der Einlegung von Widersprüchen, der Vorbereitung und Durchführung von Klageverfahren und nehme - soweit notwendig - die Gerichtstermine vor dem Sozialgericht/Landessozialgericht oder sogar BSG wahr. Inwieweit Sie selbst als Kläger an derartigen Verhandlungen (mit) teilnehmen müssen, hängt davon ab, ob das Gericht Ihr persönliches Erscheinen angeordnet hat. In den Widerspruchsverfahren fertige ich die Widerspruchsbegründungen und reiche, sofern notwendig, Unterlagen an die Behörde weiter. Sollten Sie die Fristen zur Einlegung eines Widerspruchs versäumt haben, so fragen Sie gern nach, ob und welche Möglichkeiten dennoch bestehen, Ihre Rechte durchzusetzen. Ich vertrete Sie in Verfahren auf Gewährung von Erwerbsminderungsrenten, setze Krankengeldansprüche durch oder helfe in Verfahren nach dem Schwerbehindertenrecht. Sollten Sie also Probleme in weiteren Bereichen des Sozialrechts haben, vereinbaren Sie gern telefonisch einen Termin!

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(§3 Abs. 1 Bundesrechtsanwaltsordnung) “Der Rechtsanwalt ist der berufene unabhängige Berater und Vertreter in allen Rechtsangelegenheiten”
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KANZLEI CORINNA UNGER