Sollten Sie anwaltlichen Beistand benötigen, scheuen Sie sich nicht, telefonisch Kontakt mit
mir aufzunehmen. Sollte ich nicht in der Lage sein, Ihr Anliegen zu bearbeiten, so werde ich
mich dennoch bemühen, einen kompetenten Ansprechpartner für Sie zu finden.
Fazit
Der Versuch, eine außergerichtliche Einigung zu erzielen, bevor gerichtliche Schritte
eingeleitet werden, sollte in vielen Fällen oberste Priorität besitzen. Eine außergerichtliche
Einigung stellt oftmals eine schnellere und unter Berücksichtigung der anfallenden Kosten
wirtschaftlich vernünftigere Lösung für den Mandanten dar. Dabei kann ich in vielen Fällen
die Rolle eines Vermittlers zwischen den häufig nicht mehr zu Gesprächen bereiten Parteien
übernehmen.
Hier ist es unsere Aufgabe, den Mandanten bestmöglich zu
informieren und ihm zur Seite zu stehen.
Als Rechtsanwältin nutze ich den Vorteil, ein persönliches Vertrauensverhältnis mit/zu
meinen Mandanten aufbauen zu können. Dies ist auf allen Rechtsgebieten wichtig, da die
Tätigkeit eines Rechtsanwaltes oftmals existentielle Bedeutung hat. In Großkanzleien mögen
zwar für jedes Rechtsgebiet entsprechend geschulte Rechtsanwälte zuständig sein, dies
bedeutet jedoch für Mandanten, bei jedem juristischen Problem einen anderen
Ansprechpartner vorzufinden. Ein einmal aufgebautes Vertrauensverhältnis zwischen mir
und meinen Mandanten kann somit auch in anderen Rechtsgebieten hilfreich sein und
weiter vertieft werden. Kenntnisse über persönliche Hintergründe eines Mandanten können
auf verschiedenen Rechtsgebieten hilfreich zur Durchsetzung der Ansprüche verwendet
werden. Meine Arbeit besteht dabei nicht nur in der Führung von Prozessen, sondern
ebenso in deren Vermeidung. Einen Prozess zu führen ist gewöhnlich für Mandanten eine
schwerwiegende Entscheidung, welche oftmals erhebliches Kopfzerbrechen verursacht. Der
juristische Laie kennt den Verfahrensablauf nicht und schreckt vor dem „Drum und Dran”
eines Prozesses zurück.
Andere Rechtsgebiete
Als Fachanwältin für Sozialrecht betreue ich verschiedene Gebiete des Sozialrechts.
Hierbei helfe ich bei der Einlegung von Widersprüchen, der Vorbereitung und Durchführung
von Klageverfahren und nehme - soweit notwendig - die Gerichtstermine vor dem
Sozialgericht/Landessozialgericht oder sogar BSG
wahr. Inwieweit Sie selbst als Kläger an derartigen
Verhandlungen (mit) teilnehmen müssen, hängt
davon ab, ob das Gericht Ihr persönliches
Erscheinen angeordnet hat.
In den Widerspruchsverfahren fertige ich die
Widerspruchsbegründungen und reiche, sofern
notwendig, Unterlagen an die Behörde weiter.
Sollten Sie die Fristen zur Einlegung eines Widerspruchs versäumt haben, so fragen Sie gern
nach, ob und welche Möglichkeiten dennoch bestehen, Ihre Rechte durchzusetzen.
Ich vertrete Sie in Verfahren auf Gewährung von Erwerbsminderungsrenten, setze
Krankengeldansprüche durch oder helfe in Verfahren nach dem Schwerbehindertenrecht.
Sollten Sie also Probleme in weiteren Bereichen des Sozialrechts haben, vereinbaren Sie
gern telefonisch einen Termin!
Wie kann ich Ihnen helfen?
(§3 Abs. 1 Bundesrechtsanwaltsordnung)
“Der Rechtsanwalt ist der berufene unabhängige Berater und
Vertreter in allen Rechtsangelegenheiten”
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Rechtsanwaltskanzlei Corinna Unger | Talstraße 11 | 07545 Gera