Prozesskostenhilfe ist die Hilfe, die Sie für die Wahrnehmung Ihrer Rechte im gerichtlichen Verfahren erhalten können. Im Falle der Gewährung der Prozesskostenhilfe sind Sie von meiner Vergütung und der Zahlung von Gerichtskosten (im Sozialgerichtsverfahren entstehen diese Kosten nicht) befreit. Die Gewährung hängt von den Erfolgsaussichten und dem Zweck der Rechtsverfolgung ab, sowie von Ihren wirtschaftlichen Verhältnissen. Sie sind aber eventuell der Staatskasse gegenüber verpflichtet, aus Ihrem Einkommen oder Vermögen die Kosten der Rechtswahrung (Prozesskosten) in Raten zu erstatten. Der Antrag ist beim zuständigen Gericht zu stellen, welches über den Antrag entscheidet. Soweit Sie mich mit der Wahrnehmung Ihrer rechtlichen Interessen betrauen, wird die Prozesskostenhilfe über mich beantragt. Das Gericht prüft dann, ob hinreichende Aussicht auf Erfolg besteht und die Rechtsverfolgung nicht mutwillig erscheint. Da das Prozesskostenhilfebewilligungsverfahren gebührenfrei ist, kann es unter Umständen sinnvoll sein, eine sogenannte bedingte Klage einzureichen. Hierzu beraten wir Sie gern.
Prozesskostenhilfe
© JU 2023
Rechtsanwaltskanzlei Corinna Unger | Talstraße 11 | 07545 Gera
KanzleiCorinna Unger
Prozesskostenhilfe ist die Hilfe, die Sie für die Wahrnehmung Ihrer Rechte im gerichtlichen Verfahren erhalten können. Im Falle der Gewährung der Prozesskostenhilfe sind Sie von meiner Vergütung und der Zahlung von Gerichtskosten (im Sozialgerichtsverfahren entstehen diese Kosten nicht) befreit. Die Gewährung hängt von den Erfolgsaussichten und dem Zweck der Rechtsverfolgung ab, sowie von Ihren wirtschaftlichen Verhältnissen. Sie sind aber eventuell der Staatskasse gegenüber verpflichtet, aus Ihrem Einkommen oder Vermögen die Kosten der Rechtswahrung (Prozesskosten) in Raten zu erstatten. Der Antrag ist beim zuständigen Gericht zu stellen, welches über den Antrag entscheidet. Soweit Sie mich mit der Wahrnehmung Ihrer rechtlichen Interessen betrauen, wird die Prozesskostenhilfe über mich beantragt. Das Gericht prüft dann, ob hinreichende Aussicht auf Erfolg besteht und die Rechtsverfolgung nicht mutwillig erscheint. Da das Prozesskostenhilfebewilligungsverfahren gebührenfrei ist, kann es unter Umständen sinnvoll sein, eine sogenannte bedingte Klage einzureichen. Hierzu beraten wir Sie gern.
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Prozesskostenhilfe ist die Hilfe, die Sie für die Wahrnehmung Ihrer Rechte im gerichtlichen Verfahren erhalten können. Im Falle der Gewährung der Prozesskostenhilfe sind Sie von meiner Vergütung und der Zahlung von Gerichtskosten (im Sozialgerichtsverfahren entstehen diese Kosten nicht) befreit. Die Gewährung hängt von den Erfolgsaussichten und dem Zweck der Rechtsverfolgung ab, sowie von Ihren wirtschaftlichen Verhältnissen. Sie sind aber eventuell der Staatskasse gegenüber verpflichtet, aus Ihrem Einkommen oder Vermögen die Kosten der Rechtswahrung (Prozesskosten) in Raten zu erstatten. Der Antrag ist beim zuständigen Gericht zu stellen, welches über den Antrag entscheidet. Soweit Sie mich mit der Wahrnehmung Ihrer rechtlichen Interessen betrauen, wird die Prozesskostenhilfe über mich beantragt. Das Gericht prüft dann, ob hinreichende Aussicht auf Erfolg besteht und die Rechtsverfolgung nicht mutwillig erscheint. Da das Prozesskostenhilfebewilligungs- verfahren gebührenfrei ist, kann es unter Umständen sinnvoll sein, eine sogenannte bedingte Klage einzureichen. Hierzu beraten wir Sie gern.
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