Prozesskostenhilfe ist die Hilfe, die Sie für die Wahrnehmung Ihrer Rechte im gerichtlichen
Verfahren erhalten können.
Im Falle der Gewährung der Prozesskostenhilfe sind Sie von meiner Vergütung und der Zahlung
von Gerichtskosten (im Sozialgerichtsverfahren entstehen diese Kosten nicht) befreit. Die
Gewährung hängt von den Erfolgsaussichten und dem Zweck der Rechtsverfolgung ab, sowie
von Ihren wirtschaftlichen Verhältnissen. Sie sind aber eventuell der Staatskasse gegenüber
verpflichtet, aus Ihrem Einkommen oder Vermögen die Kosten der Rechtswahrung
(Prozesskosten) in Raten zu erstatten.
Der Antrag ist beim zuständigen Gericht zu stellen, welches über den Antrag entscheidet. Soweit
Sie mich mit der Wahrnehmung Ihrer rechtlichen Interessen betrauen, wird die Prozesskostenhilfe
über mich beantragt. Das Gericht prüft dann, ob hinreichende Aussicht auf Erfolg besteht und die
Rechtsverfolgung nicht mutwillig erscheint.
Da das Prozesskostenhilfebewilligungsverfahren gebührenfrei ist, kann es unter Umständen
sinnvoll sein, eine sogenannte bedingte Klage einzureichen.
Hierzu beraten wir Sie gern.
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Rechtsanwaltskanzlei Corinna Unger | Talstraße 11 | 07545 Gera