Beratungshilfe ist die Hilfe, die Sie für die
Wahrnehmung von Rechten außerhalb eines
gerichtlichen Verfahrens erhalten können, also
beispielsweise im Widerspruchsverfahren.
Diese kann beim zuständigen Amtsgericht
oder direkt über uns beantragt werden.
Wenden Sie sich an das Amtsgericht, so wird
der Rechtspfleger Ihnen nach Prüfung Ihres
Antrages sofort so weit wie möglich in der
Sache Auskunft erteilen und versuchen, Ihnen
weiterzuhelfen.
Ist dies jedoch nicht möglich - und dies ist
meistens der Fall - stellt er Ihnen einen
Berechtigungsschein für Beratungshilfe aus,
mit dem Sie sich an uns wenden.
Sofern Sie sich direkt an uns wenden,
benötigen wir Auskunft über Ihre persönlichen
und wirtschaftlichen Verhältnisse.
Weiterhin muss angegeben werden, ob eine
Rechtsschutzversicherung besteht (diese wäre
dann vorrangig zu beanspruchen) oder ob Sie
Mitglied in einer Organisation sind, die die
Rechtsberatung übernehmen und finanzieren
könnte.
Wird die Vergütung der anwaltlichen Tätigkeit
über Beratungshilfe in Anspruch genommen,
fällt Ihnen gegenüber eine Gebühr von 15
Euro an, die weitere Vergütung erfolgt dann
durch die Staatskasse.
Rechtsanwaltskanzlei Corinna Unger | 07551 Gera Talstrasse 11