Beratungshilfe ist die Hilfe, die Sie für die Wahrnehmung von Rechten außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens erhalten können, also beispielsweise im Widerspruchsverfahren. Diese kann beim zuständigen Amtsgericht oder direkt über uns beantragt werden. Wenden Sie sich an das Amtsgericht, so wird der Rechtspfleger Ihnen nach Prüfung Ihres Antrages sofort so weit wie möglich in der Sache Auskunft erteilen und versuchen, Ihnen weiterzuhelfen. Ist dies jedoch nicht möglich - und dies ist meistens der Fall - stellt er Ihnen einen Berechtigungsschein für Beratungshilfe aus, mit dem Sie sich an uns wenden. Sofern Sie sich direkt an uns wenden, benötigen wir Auskunft über Ihre persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse. Weiterhin muss angegeben werden, ob eine Rechtsschutzversicherung besteht (diese wäre dann vorrangig zu beanspruchen) oder ob Sie Mitglied in einer Organisation sind, die die Rechtsberatung übernehmen und finanzieren könnte. Wird die Vergütung der anwaltlichen Tätigkeit über Beratungshilfe in Anspruch genommen, fällt Ihnen gegenüber eine Gebühr von 15 Euro an, die weitere Vergütung erfolgt dann durch die Staatskasse. Seitenanfang
Beratungshilfe
© JU 2023
Rechtsanwaltskanzlei Corinna Unger | Talstraße 11 | 07545 Gera
KanzleiCorinna Unger
Beratungshilfe ist die Hilfe, die Sie für die Wahrnehmung von Rechten außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens erhalten können, also beispielsweise im Widerspruchsverfahren. Diese kann beim zuständigen Amtsgericht oder direkt über uns beantragt werden. Wenden Sie sich an das Amtsgericht, so wird der Rechtspfleger Ihnen nach Prüfung Ihres Antrages sofort so weit wie möglich in der Sache Auskunft erteilen und versuchen, Ihnen weiterzuhelfen. Ist dies jedoch nicht möglich - und dies ist meistens der Fall - stellt er Ihnen einen Berechtigungsschein für Beratungshilfe aus, mit dem Sie sich an uns wenden. Sofern Sie sich direkt an uns wenden, benötigen wir Auskunft über Ihre persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse. Weiterhin muss angegeben werden, ob eine Rechtsschutzversicherung besteht (diese wäre dann vorrangig zu beanspruchen) oder ob Sie Mitglied in einer Organisation sind, die die Rechtsberatung übernehmen und finanzieren könnte. Wird die Vergütung der anwaltlichen Tätigkeit über Beratungshilfe in Anspruch genommen, fällt Ihnen gegenüber eine Gebühr von 15 Euro an, die weitere Vergütung erfolgt dann durch die Staatskasse. Seitenanfang
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Beratungshilfe ist die Hilfe, die Sie für die Wahrnehmung von Rechten außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens erhalten können, also beispielsweise im Widerspruchsverfahren. Diese kann beim zuständigen Amtsgericht oder direkt über uns beantragt werden. Wenden Sie sich an das Amtsgericht, so wird der Rechtspfleger Ihnen nach Prüfung Ihres Antrages sofort so weit wie möglich in der Sache Auskunft erteilen und versuchen, Ihnen weiterzuhelfen. Ist dies jedoch nicht möglich - und dies ist meistens der Fall - stellt er Ihnen einen Berechtigungsschein für Beratungshilfe aus, mit dem Sie sich an uns wenden. Sofern Sie sich direkt an uns wenden, benötigen wir Auskunft über Ihre persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse. Weiterhin muss angegeben werden, ob eine Rechtsschutzversicherung besteht (diese wäre dann vorrangig zu beanspruchen) oder ob Sie Mitglied in einer Organisation sind, die die Rechtsberatung übernehmen und finanzieren könnte. Wird die Vergütung der anwaltlichen Tätigkeit über Beratungshilfe in Anspruch genommen, fällt Ihnen gegenüber eine Gebühr von 15 Euro an, die weitere Vergütung erfolgt dann durch die Staatskasse.
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